Wir beraten Sie hinsichtlich eines effizienten und rechtssicheren Vorgehens und übernehmen gegebenenfalls als Ihre externe Ressource abgestimmte Teile des Prozesses.Die psychische Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage §5 Arbeitsschutzgesetz bietet Unternehmen eine einzigartige Chance, die Gesundheit, Motivation und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter/innen zu erhalten bzw. zu fördern und gleichzeitig wirksame Beiträge zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Organisationseinheiten zu leisten.
Für den Erfolg eines solchen Projektes benötigen Sie interne oder externe Akteure mit
Falls Sie im Unternehmen nicht über diese Ressourcen verfügen, unterstützen wir Sie gerne vor dem Hintergrund zahlreicher Projekte seit über 20 Jahren. Gerne nennen wir Ihnen Referenzen in einem persönlichen Gespräch. Unsere Unterstützung reicht von einem eintägigen Strategieworkshop, über mehrtägige Qualifizierungen Ihrer internen Akteure bis zur kompletten Abwicklung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Methodisch arbeiten wir – gemäß Ihren spezifischen Zielsetzungen – mit Fragebögen (Papier oder Online), moderierten Workshops oder vertraulichen Einzelinterviews. Zur ersten Orientierung werden betriebliche Daten ausgewertet und die Arbeitsplätze und Tätigkeiten beobachtet und begutachtet. Die psychische Gefährdungsbeurteilung berührt viele sensible Vorgänge und Aspekte im Unternehmen. Und im Prozess lauern durchaus einige Fallstricke, welche das Projekt erschweren oder gefährden können. Vertrauen Sie unseren Erfahrungen aus unzähligen betrieblichen Projekten, um sicher und effizient ans Ziel zu gelangen!
Gefährdungsbeurteilung (pdf)